Sie wurden wegen Erpressung angezeigt?

Die Strafe kann bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder eine empfindliche Geldstrafe betragen. Zögern Sie nicht und melden Sie sich umgehend bei mir – Ihrem Fachanwalt für Strafrecht in Aschaffenburg!

Haben Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei erhalten, wurden angeklagt, erhielten einen Strafbefehl oder eine Ladung zur Hauptverhandlung? Wer einen Menschen durch Gewaltandrohung oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, um sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern, benötigt dringend anwaltliche Unterstützung.

Als versierter Strafverteidiger aus Aschaffenburg werde ich Sie in einem solchen Fall engagiert vertreten und Ihre Interessen konsequent durchsetzen. Scheuen Sie sich nicht, mich anzurufen!

Erpressung ist ein Offizialdelikt, das rigoros von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt wird. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen erfahrenen Strafrechtsanwalt wie mich an Ihrer Seite zu haben. Ich erarbeite eine überzeugende Verteidigungsstrategie für Ihren Fall.

Profitieren Sie von meiner langjährigen Expertise und einer diskret geführten Strafverteidigung, bei der Ihre Privatsphäre gewahrt bleibt.

Melden Sie sich noch heute unverbindlich bei mir für eine erste kostengünstige Erstberatung. Ich kämpfe mit aller Konsequenz für Ihre Rechte!

Sprechen Sie mich an!

Mathias Kümpel

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