Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie engagiert, wenn Ihnen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorgeworfen wird. Mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet erarbeite ich eine überzeugende Verteidigungsstrategie, um eine Bestrafung nach Möglichkeit abzuwenden.
Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit illegalen Substanzen und unterscheidet zwischen:
Wichtig: Seit April 2024 ist Marihuana/Cannabis in Deutschland legalisiert!
Laut § 29 BtMG drohen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe für den unerlaubten Umgang mit Drogen. Dabei wird unterschieden:
Viele gehen davon aus, dass der Eigenbesitz kleiner Mengen straffrei ist. Dem ist nicht so – der Besitz ist nach § 29 BtMG strafbar. Die Gerichte können bei geringen Mengen zwar von Strafe absehen, sind aber nicht dazu verpflichtet.
Als Ihr Strafverteidiger analysiere ich die Umstände genau und strebe bestmöglich eine Verfahrenseinstellung an, gerade bei Eigenbesitz zum Konsum.
Mit meiner jahrzehntelangen Expertise im Betäubungsmittelstrafrecht von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung setze ich mich konsequent für Ihre Interessen ein. Zögern Sie nicht, mich bei einer Beschuldigung nach dem BtMG zu kontaktieren!
Kontaktieren Sie uns für eine Einschätzung!
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