Freundschaftliche Gefälligkeiten und kleine Aufmerksamkeiten gehören oft zum Geschäftsleben. Doch wann ist die Grenze zur Bestechung und illegalen Vorteilsnahme überschritten? Als Nicht-Jurist sind die gesetzlichen Vorgaben häufig nur schwer zu durchschauen.
Gerade bei Transaktionen mit Immobilien oder anderen Vermögenswerten kann man rasch unbeabsichtigt Compliance-Richtlinien verletzen. Ein frühzeitiges Rechtsgespräch mit mir als Ihrem Strafverteidiger in Aschaffenburg schafft Klarheit und Rechtssicherheit für Ihr Vorhaben.
Sehen Sie sich plötzlich einem Korruptionsvorwurf nach § 299 StGB ausgesetzt? Werden gegen Sie Ermittlungen wegen Bestechung oder Bestechlichkeit eingeleitet? Oft sind die Grenzen fließend und die Situation rechtlich komplex.
In solch einer Lage ist es unverzichtbar, anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Ich berate Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und erarbeite eine zielführende Verteidigungsstrategie.
Als spezialisierter Strafverteidiger garantiere ich Ihnen bei Korruptionsvorwürfen absolute Diskretion. Alle Informationen und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt. Zudem setze ich mich mit Nachdruck für Ihre Interessen ein – ob bei Verhandlungen oder der Führung Ihres Strafverfahrens.
Mit meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht in Aschaffenburg bin ich bestens vertraut mit den Komplexitäten von Bestechungs- und Korruptionsdelikten. Vertrauen Sie auf meine fundierten Rechtskenntnisse für einen optimalen Ausgang in Ihrem Fall.
Für eine erste Einschätzung und Beratung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!
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