Ihr Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Aschaffenburg

Beratung und Durchsetzung Ihrer Rechte -
Strafrecht & Versicherungsrecht

Ihr Anwalt für Strafrecht & Versicherungsrecht in Aschaffenburg
& Rhein-Main-Gebiet

Vorladung? Anklage? Strafbefehl? Hausdurchsuchung?

Sie sind in ein Strafverfahren verwickelt? Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei zugestellt bekommen oder eine Anklageschrift / einen Strafbefehl erhalten? Dann sollten Sie schnell handeln und einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren, denn es geht um Ihre Zukunft! Nehmen Sie ein Strafverfahren nie auf die leichte Schulter, da die falsche Verteidigungsstrategie viele Risiken für Sie birgt. Meine erfahrene Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main ist jetzt Ihr richtiger Ansprechpartner.

Wurde Ihr Haus, Wohnung oder Büro durchsucht und Ihr Computer und andere Speichermedien beschlagnahmt? Ein Haftbefehl wurde erlassen? Oder ist ein Angehöriger von Ihnen bereits in Untersuchungshaft oder Strafhaft? Egal, was passiert ist: Verlieren Sie nie Zeit! Schweigen Sie und rufen Sie so schnell wie möglich einen kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht an, der Ihre Rechte und Ihre Verteidigung sofort wahrnimmt. Ich vertrete meine Mandanten in allen Abschnitten eines Ermittlungs- und Strafverfahrens (Hauptverhandlung, Berufungsverhandlung, Revision). Kontaktieren Sie mich auch, wenn es um Strafvollstreckung oder Strafvollzug geht. Rufen Sie sofort in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg an!

Ihr Strafverteidiger in Aschaffenburg  rät zu diesen 3 wichtigen Punkten:

  1. Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei oder Dritten! Auch der Vernehmungstermin bei der Polizei ist tabu – gehen Sie nicht hin.
  2. Rufen Sie einen Rechtsanwalt einer Kanzlei für Strafrecht in Aschaffenburg an.
  3. Unterschreiben Sie nichts: keine Unterschrift auf Erklärungen und Protokolle.

Als Ihr Rechtsanwalt kümmere ich mich von nun an um alles: Ich kläre Sie offen und ehrlich über alle bevorstehenden möglichen Maßnahmen wie Durchsuchung, Observation, Telefonüberwachung auf und trage alle entlastenden Umstände zusammen, um eine kompetente und effiziente Verteidigung zu garantieren.

Meine Aufgabe als Rechtsanwalt für Strafrecht in Aschaffenburg ist die Prüfung aller Ermittlungsergebnisse und Beweismittel, um im nächsten Schritt eine gut durchdachte und geschickte (schriftliche) Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft und/oder dem Gericht vorzubereiten.

Mit meiner Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg unterstütze ich meine Mandanten:

  • Ich nehme sofort telefonisch Kontakt mit der Polizei auf
  • Als Ihr Anwalt für Strafrecht beantrage ich Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
  • Ich sichte die Ermittlungsergebnisse und werte die Beweismittel aus
  • Als Ihr Rechtsanwalt verfasse ich bei Bedarf eine umfassende Stellungnahme zur Aufklärung des Sachverhalts
  • Ich lenke die Ermittlungen in die von uns gewünschte Richtung

Vertrauen Sie mir und meiner Arbeit als Anwalt für Strafrecht in Aschaffenburg. Denn nur, wer über alle Details und Eventualitäten informiert ist, kann angemessen und sinnvoll reagieren.

Kontaktieren Sie uns!

RA und FAStrafR Matthias Kümpel

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Übersicht: Bereiche des Strafrechts

Übersicht: Bereiche des Strafrechts

Unser Leistungsspektrum umfasst sämtliche Bereiche des Strafrechts:

Allgemeines Strafrecht

Raub, Räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl, schwerer Raub, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Diebstahl, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Einbruchsdiebstahl, besonders schwerer Fall des Diebstahls, Unterschlagung, Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei, Mord, Totschlag, Hehlerei, Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung, Betrug, Subventionsbetrug, Computerbetrug, Untreue, Korruptionsdelikte, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Verkehrsstraftaten, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Brandstiftungsdelikte, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Stalking/Nachstellung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Falsche Verdächtigung, Strafvereitelung u.a.

Betäubungsmittelstrafrecht

Sämtliche Drogenstraftaten wie Erwerb, Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.

Wirtschaftsstrafrecht

Betrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Untreue, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, Insolvenzverschleppung, Bankrott u.a.

Sexualstrafrecht

Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Exhibitionismus, Sexueller Missbrauch, Sexuelle Belästigung, Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie u.a.

Steuerstrafrecht

Sämtliche Steuerstraftaten, insbesondere Steuerhinterziehung.

Strafverfahren gegen Ärzte/Medizinstrafrecht

Fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Förderung der Selbsttötung, Doping, Abrechnungsbetrug u.a.

Verkehrsstrafrecht

Fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Förderung der Selbsttötung, Doping, Abrechnungsbetrug u.a.

Umweltstrafrecht

Fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Förderung der Selbsttötung, Doping, Abrechnungsbetrug u.a.

Ihr Weg zur Rechtsberatung

In drei einfachen Schritten

1. Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie unkompliziert Kontakt auf – per Telefon, E-Mail oder über unser Online-Formular. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen, damit wir uns einen ersten Überblick verschaffen können.

2. Ersteinschätzung

Wir führen ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen. Basierend auf diesem Gespräch erarbeiten wir eine Strategie für Ihren Fall und klären, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht.

3. Zusammenarbeit

Sind Sie mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden, beauftragen Sie uns formell. Senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen zu, damit wir Ihre Vertretung übernehmen können.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt für mich das Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht betrifft grundsätzlich nur Jugendliche (14- 17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre). Kinder unter 14 Jahren sind schuldunfähig und demnach strafunmündig. Ein Jugendlicher ist strafrechtlich nur dann verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Wer ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen gerät, sollte unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Denn in keinem anderen Rechtsgebiet gibt es so viele Beweisprobleme und große Ermessensspielräume hinsichtlich des weiteren Ablauf des Strafverfahrens und des Strafmaßes. Der Ausgang eines Strafverfahrens ist oft offen, jedoch steht und fällt der Erfolg mit der richtigen Vorgehensweise.
Wer einen Unfall verursacht und den Schaden nicht sofort meldet, begeht Fahrerflucht. Der Gesetzgeber verlangt nämlich, dass man in jedem Fall unverzüglich anhält. Fahrerflucht ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand. Haben Sie einen Strafbefehl zugestellt bekommen, dann sollten Sie im nächsten Schritt mit einem Anwalt für Strafrecht Akteneinsicht beantragen.
Unabhängig von Ihrer Schuld oder Unschuld, sollten Sie den Termin zu einer Vorladung als Beschuldigter nicht wahrnehmen und durch Ihren Rechtsanwalt absagen lassen. Entgegen der landläufigen Meinung ist der Beschuldigte niemals verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Als Anwalt im Strafrecht aus Frankfurt am Main rate ich Ihnen zusätzlich, zu allen erhobenen Vorwürfen zunächst zu schweigen.

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Telefonische Erreichbarkeit:

Notruf Strafrecht 24h:
bei einer Durchsuchung oder Festnahme

Adresse:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Matthias Kümpel
Erthalstraße 17
63739 Aschaffenburg

Die Kanzlei befindet sich fußläufig in der Innenstadt nur 3 Minuten vom Hauptbahnhof entfernt. Parken Sie Ihr Fahrzeug in der Nähe im Parkhaus am Hauptbahnhof. 

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