Rechtsanwalt

Matthias Kümpel

Ihr Fachanwalt für Strafrecht.

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Über Rechtsanwalt Matthias Kümpel

Willkommen in der Kanzlei von Matthias Kümpel, Ihrem engagierten und erfahrenen Rechtsbeistand in Aschaffenburg. Herr Kümpel kombiniert tiefgreifendes juristisches Fachwissen mit einer Leidenschaft für Gerechtigkeit, um Ihnen in den Bereichen Strafrecht und Medizinrecht erstklassige Beratung und Vertretung zu bieten.

Ein fundierter rechtlicher Hintergrund

Geboren 1971 in Hünfeld, Hessen, begann Matthias Kümpel seine juristische Laufbahn an der renommierten Universität Würzburg, wo er sein Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich abschloss. Nach der Erlangung der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung in Bayern, mit Stationen in Würzburg und München, erweiterte er seine Expertise durch eine Tätigkeit in der Unternehmensberatung mit Fokus auf Arbeitsrecht in Frankfurt am Main.

Spezialisierung und Engagement

Seit 2004 bietet Herr Kümpel in Aschaffenburg qualifizierte Rechtsberatung an und ist ein geschätztes Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg. Seine Spezialisierung auf das Strafrecht seit 2009 und die zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht unterstreichen sein tiefes Engagement und seine Kompetenz in diesen Rechtsgebieten.

Netzwerk und Mitgliedschaften

Herr Kümpel ist nicht nur im Bereich des Rechts aktiv, sondern engagiert sich auch in mehreren Arbeitsgemeinschaften und Organisationen. Seine Mitgliedschaften in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein, der Stiftung Gesundheit e.V., der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV und der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. zeugen von seiner Vernetzung und seinem Einsatz für die Rechte seiner Mandanten.

Internationale Kompetenz

Mit verhandlungssicheren Englischkenntnissen ist Herr Kümpel auch im internationalen Kontext Ihr kompetenter Ansprechpartner in rechtlichen Angelegenheiten.

Ihr Anwalt mit Herz und Verstand

Matthias Kümpel versteht, dass juristische Herausforderungen oft mit persönlichen Belastungen einhergehen. Deshalb steht er Ihnen mit Empathie, umfassendem Fachwissen und einer zielorientierten Herangehensweise zur Seite. Vertrauen Sie auf einen Rechtsanwalt, der sich für Ihre Rechte stark macht und Sie kompetent durch komplexe Rechtslagen führt.

Für eine persönliche Beratung oder weitere Informationen zu seinem rechtlichen Service kontaktieren Sie bitte die Kanzlei Matthias Kümpel in Aschaffenburg.

Vita

geboren 1971 in Hünfeld, Hessen

1993 Studium der Rechtswissenschaft Universität Würzburg
Erste und zweite juristische Staatsprüfung in Bayern,
Würzburg 
und München

2000 – 2004 Unternehmensberatung,
Frankfurt am Main, Schwerpunkt Arbeitsrecht

seit 2004 Rechtsanwalt in Aschaffenburg, RAK Bamberg

seit 2009 Fachanwaltschaft für Strafrecht

2013 Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse des
Fachanwalt für Medizinrecht (§§ 4, 4a und 6 der FAO).

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit e.V.
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
  • Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.
  • Rechtsberater beim Bundesverband Arbeitskreis Medizingeschädigter e.V.

Sie und Ihr rechtliches Anliegen stehen bei uns im Mittelpunkt.

Ihr Erfolg ist unsere wichtigste Aufgabe.

Das langjährige Vertrauen, dass uns seitens der Mandanten entgegengebracht wird, wissen wir zu schätzen und nehmen uns sehr viel Zeit für die intensive und qualifizierte Beratung und erfolgsorientierte anwaltliche Vertretung. Seien Sie willkommen ins unseren modernen Kanzleiräumen in zentraler Innenstadtlage von Aschaffenburg, direkt am Hauptbahnhof. Parkmöglichkeiten bestehen ganz in der Nähe im Parkhaus am Hauptbahnhof Aschaffenburg.Qualifikation und ständige Fortbildung sind für unsere fundierte anwaltliche Beratung unabdingbar.

Rechtsanwalt Matthias Kümpel besitzt die besonderen theoretischen Kenntnisse des Fachanwalts für Medizinrecht, welche er durch eine theoretische Prüfung nachgewiesen hat (§§ 4, 4a und 6 der Fachanwaltsordnung). Im Arzthaftungsrecht sind wir seit vielen Jahren ein kompetenter Partner unserer Mandanten. Arzthaftungsrecht meint die zivilrechtliche Haftung eines Arztes, einer Klinik oder eines anderen Leistungserbringers gegenüber einem Patienten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Pflichtverletzungen (Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Organisationsverschulden).  Wir bearbeiten laufend Arzthaftungsfälle aus  den Bereichen Orthopädie, Chirurgie, Geburtsschaden, Kinderheilkunde, Gynäkologie, Zahnmedizin, Anästhesie, Neonatologie, Neurochirurgie und Augenheilkunde.