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Matthias Kümpel

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Kompetente Vertretung bei Verkehrsstrafdelikten

In Verkehrsstrafsachen setzen wir Ihre Rechte konsequent durch - kompetent, zügig und diskret.

Wir bieten umfassende Beratung und lösungsorientierte Vertretung zu:

  • Trunkenheit am Steuer (Alkohol, Drogen)
  • Unfallflucht
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung
  • Fahrlässige Körperverletzung im Verkehr

Als Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht begleite ich Sie bei allen Verfahrensschritten – von der ersten Befragung bis zur Hauptverhandlung. Nutzen Sie meine jahrzehntelange Erfahrung für Ihre Verteidigung.

Meine Verteidigungsstrategie im Verkehrsstrafrecht

Ich setze auf eine umfassende Beweisaufnahme und sorgfältige Vorbereitung bereits im Ermittlungsverfahren. So lassen sich häufig Verfahrenseinstellungen erreichen:

  • Erwirkung von Einstellungen gem. §§ 153, 153a StPO
  • Vermeidung von Strafbefehlen


Kommt es zum Gerichtsverfahren, trete ich mit Verhandlungsgeschick für minimale Strafen und den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis ein:

  • Erstreiten milder Urteile und Geldauflagen
  • Abwenden von Freiheitsstrafen, Fahrverboten und Führerscheinentzug
  • Vermeidung von Punkten in Flensburg


Als Ihr Verteidiger im Bußgeldverfahren kämpfe ich für die bestmögliche Lösung:

  • Abwehr ungerechtfertigter Bußgeldbescheide
  • Herabsetzung überhöhter Bußgelder
  • Nachweis von besonderen Härten

Fachkompetenz bei Führerscheinangelegenheiten

In meiner Kanzlei in Aschaffenburg berate ich Sie umfassend zu Fahrerlaubnis- und Führerscheinfragen bei Delikten wie:

  • Trunkenheitsfahrt und Alkoholverkehrsdelikten
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Ungeeignetheit aus medizinischen Gründen
  • Idiotentest und MPU-Begutachtungen


Profitieren Sie von meiner spezialisierten Beratung, um Ihren Führerschein zu behalten oder wiederzuerlangen.

Strafrechtliche Kompetenz für Ihre Verkehrsrechtsfälle

Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen auch bei schweren Verkehrsstrafdelikten zur Seite, etwa:

  • Unfallflucht mit Personenschaden
  • (Fahrlässige) Tötung im Straßenverkehr
  • Illegale Kraftfahrzeugrennen


In Zusammenarbeit mit Sachverständigen erarbeite ich überzeugende Verteidigungsstrategien für Ihr Strafverfahren.

Ihr Weg zur Rechtsberatung

In drei einfachen Schritten

1. Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie unkompliziert Kontakt auf – per Telefon, E-Mail oder über unser Online-Formular. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen, damit wir uns einen ersten Überblick verschaffen können.

2. Ersteinschätzung

Wir führen ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen. Basierend auf diesem Gespräch erarbeiten wir eine Strategie für Ihren Fall und klären, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht.

3. Zusammenarbeit

Sind Sie mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden, beauftragen Sie uns formell. Senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen zu, damit wir Ihre Vertretung übernehmen können.

Häufig gestellte Fragen zum Verkehrsstrafrecht in Aschaffenburg

Was sind typische Verkehrsstrafdelikte, bei denen Sie helfen können?

Ich biete Unterstützung bei Trunkenheit am Steuer (Alkohol, Drogen), Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung sowie fahrlässiger Körperverletzung im Verkehr.

Ein Anwalt kann durch umfassende Beweisaufnahme und sorgfältige Vorbereitung Verfahrenseinstellungen erreichen, ungerechtfertigte Bußgeldbescheide abwehren und milde Urteile erstreiten.

Ich setze auf die Erwirkung von Einstellungen gem. §§ 153, 153a StPO, Vermeidung von Strafbefehlen und Abwenden von Freiheitsstrafen, Fahrverboten sowie Führerscheinentzug.

Ja, ich biete spezialisierte Beratung zu Fahrerlaubnis- und Führerscheinfragen, einschließlich MPU-Begutachtungen, um den Führerschein zu behalten oder wiederzuerlangen.

Ich stehe Ihnen auch bei schweren Delikten zur Seite und arbeite mit Sachverständigen zusammen, um überzeugende Verteidigungsstrategien zu erarbeiten.

Kontaktieren Sie uns für eine Einschätzung!

Telefonische Erreichbarkeit:

Notruf Strafrecht 24h:
bei einer Durchsuchung oder Festnahme

Adresse:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Matthias Kümpel
Erthalstraße 17
63739 Aschaffenburg

Die Kanzlei befindet sich fußläufig in der Innenstadt nur 3 Minuten vom Hauptbahnhof entfernt. Parken Sie Ihr Fahrzeug in der Nähe im Parkhaus am Hauptbahnhof.